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Die Nullzinspolitik mag das Vermögenswachstum nach wie vor dämpfen, reicher werden die Deutschen insgesamt dennoch: Mit 5,779 Billionen Euro vermeldete die Bundesbank für das dritte Quartal 2017 einen neuen Rekordwert. Gegenüber dem Vorquartal entspricht das einer Steigerung um 1,2 Prozent. Mittlerweile dürfte die Sechs-Billionen-Marke geknackt sein. Neben Bargeld, Wertpapieren und Bankeinlagen fließen in diese Summe auch Ansprüche an Versicherungen ein, also beispielsweise Lebensversicherungs-Guthaben. Das – ebenfalls stattliche – Immobilienvermögen jedoch ist nicht enthalten.


Rund anderthalb Billionen Euro werden auf nahezu verzinsungsfreien Konten und in bar gehortet. Aufgrund der Inflation büßten die Besitzer dieser Gelder 2017 rund 38 Milliarden Euro an realem Wert ein. Demgegenüber konnten sich Aktien-, Fonds- und Zertifikate-Investoren über einen Zuwachs von 93 Milliarden Euro im Gesamtjahr freuen. Die Sparquote ist zum 4. Mal in Folge gestiegen und liegt aktuell bei knapp 10 Prozent.

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Donnerstag, 15 Februar 2018 00:00

Wem gehören die Daten der Autofahrer?

Heutige Autos erfassen riesige Mengen an Daten, aus denen sich beispielsweise ein Bewegungsprofil ableiten lässt. Die Autohersteller hüten diesen Schatz eifersüchtig – was unter anderem Versicherern gegen den Strich geht. Diese wollen nicht auf das Wohlwollen von BMW, VW, Daimler & Co. angewiesen sein, wenn die Daten beispielsweise bei Unfallauswertungen helfen könnten. Im Rahmen sogenannter Telematiktarife erfassen zwar manche Versicherer bereits selbst das Fahrverhalten, um gegebenenfalls einen Beitragsrabatt zu gewähren. Doch die mit entsprechenden Datenboxen ausgerüsteten Fahrzeuge machen nur einen kleinen Bruchteil aller Verkehrsteilnehmer aus – kein Vergleich zu den Datenmengen, auf denen die Autohersteller sitzen.


Branchen-Schwergewicht Allianz fordert nun einen unabhängigen Treuhänder für die Daten. Er allein soll Zugang gewähren können, ein Exklusivrecht für einzelne Branchen soll es nicht geben. In eine ähnliche Richtung geht die Kampagne #Data4Drivers des europäischen Versichererverbands Insurance Europe. Sie zielt darauf ab, den jeweiligen Fahrern die Hoheit über ihre Daten zu geben. Hinter diesen Bestrebungen steht Brancheninsidern zufolge nicht allein die Sorge um die Bürgerrechte: vielmehr wird befürchtet, dass die Autohersteller bald auf der Basis ihres Datenschatzes selbst verstärkt ins Versicherungsgeschäft einsteigen.

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Geschlossene Beteiligungsmodelle werden in der Regel entweder als alternative Investmentfonds (AIF) oder als Anlage nach Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) – unter anderem Genussrechte oder Nachrangdarlehen – angeboten. Wie das dritte Quartal 2017 zeigt, gewinnen Letztere an Beliebtheit: Das Platzierungsvolumen stieg gegenüber dem zweiten Quartal um 38 Prozent. Damit standen 352 Millionen Euro zu Buche, die sich auf 18 Produkte verteilten. Bei den AIF hingegen zeigte die Kurve nach unten. Das prospektierte Eigenkapital sank um rund ein Achtel auf 182 Millionen Euro in 7 Fonds. Von Januar bis September war ein Rückgang von circa 27 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen.


Aus Sicht der Anbieter ist diese Entwicklung verständlich, denn AIF müssen deutlich strengere Vorgaben erfüllen als VermAnlG-Anlagen. Beispielsweise müssen AIF-Emittenten eine von der Finanzaufsicht zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) einrichten bzw. beauftragen. Das Asset-Management und die Geldflüsse werden so getrennt. Entsprechend bedeutet der Trend weg von AIF für die Anleger grundsätzlich mehr Risiken und weniger Transparenz.

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Wer eine Reiserücktritts-Versicherung abschließt, sollte sich die Bedingungen anschauen (bzw. von einem Profi anschauen lassen). Denn nicht alle genügen deutschen Standards. Das zeigt eine Abmahnung, die der Bund der Versicherten (BdV) kürzlich einem irischen, aber auch hierzulande tätigen Anbieter zustellen ließ. Dessen Bedingungen seien teilweise unwirksam, so der BdV.


Unter anderem monieren die Verbraucherschützer, dass nur vage formuliert sei, wann der Versicherer eigentlich in der Pflicht ist. Lediglich „höhere Gewalt“ wird als Auslöser für einen versicherten Reiserücktritt angeführt, was großen Spielraum für Interpretationen lässt. Marktstandard ist es demgegenüber, die auslösenden Ereignisse genauer zu benennen (etwa schwere, unerwartete Erkrankungen oder gravierende Verletzungen durch einen Unfall).


Überdies ist es Versicherern seit einer Gesetzesreform von 2008 verboten, bei grober Fahrlässigkeit gänzlich die Leistung zu verweigern. Genau dies sehen die beanstandeten Bedingungen aber vor. Stattdessen darf die Leistung nur in dem Maß gekürzt werden, in dem das fahrlässige Verhalten Anteil an der Auslösung des Versicherungsfalls hatte.

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… dann könnte es mit dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz zusammenhängen. Mit ihm wird die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht überführt. Die schreibt unter anderem vor, dass Anbieter von Fonds und ähnlichen Geldanlagen für jedes Produkt einen „Zielmarkt“ benennen müssen, also die damit angesprochene Kundengruppe. Dieser Pflicht ist allerdings Schätzungen zufolge nur rund die Hälfte der Emittenten rechtzeitig nachgekommen, mehrere Tausend Datensätze liegen noch nicht vor. Den betreffenden Fonds, die aus eher kleineren Häusern stammen, droht nun ein vorübergehender Verkaufsstopp.


„Besserer Anlegerschutz“ ist nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Hauptziel der MiFID II. Das Mammutwerk umfasst alles in allem rund 7.000 Seiten und entsprechend vielschichtige Änderungen. Dazu gehört die neue Verpflichtung zur Aufzeichnung von Telefonaten zwischen Kunde und Berater. Die Mitschnitte müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Außerdem müssen sogenannte Geeignetheitserklärungen aufgesetzt werden, aus denen hervorgeht, warum ein verkauftes bzw. vermitteltes Produkt zum konkreten Anlegerprofil passt. Auch die Kosten müssen transparenter ausgewiesen werden.

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56 Prozent der Deutschen halten sich für den Fall einer Pflegebedürftigkeit für nicht ausreichend abgesichert. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov unter gut 2.000 Bundesbürgern. Über der gesetzlichen Pflegeversicherung senken sogar mehr als drei Viertel der Befragten den Daumen: Sie gehen davon aus, dass die staatlichen Leistungen die tatsächlichen Kosten nicht decken. Zuversichtlich blicken in dieser Hinsicht nur 8 Prozent der Deutschen in die eigene Zukunft.


Problembewusstsein ist also vorhanden. Selbst mit einer privaten Police vorgebaut haben jedoch nur 15 Prozent der Bundesbürger. Befragt nach den Gründen für diese „Enthaltsamkeit“ landete kaum überraschenderweise Geldmangel auf Platz eins – 63 Prozent stimmten der Aussage „Ich kann es mir finanziell nicht leisten“ zu. Dabei kostet dieser wichtige Vorsorgebaustein nur wenige Euro im Monat und damit einen Bruchteil dessen, was die Befragten für Freizeitangebote ausgeben. Ein Fünftel gab an, zu wenig über Absicherungsmöglichkeiten zu wissen.

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2017 war erneut von einer Rekordjagd an den Börsen geprägt. Wer Anfang des Jahres 100 Euro im DAX angelegt hatte, konnte sich am 31. Dezember im Schnitt über 11 Euro Rendite freuen, wie der Bankenverband vermeldet. Das ist zwar ein Euro weniger als im Vorjahr, aber dennoch kaum Anlass zu Unzufriedenheit.


Anders sah es bei Sparbriefen aus: Hier betrug der Durchschnittsgewinn aus 100 Euro magere 30 Cent – während die Inflation schon 1,80 Euro wegfraß. Noch höher fiel der Kaufkraftverlust bei Termingeld aus, das eine Rendite von 0,2 Prozent verzeichnete. Quasi auf der Stelle traten Spareinlagen – für 100 angelegte Euro gab es am Jahresende 2 Cent.


Es geht aber auch noch weniger lukrativ: Wer Bundesobligationen kaufte, musste von 100 Euro 13 Euro abschreiben, und dabei sind die fälligen Gebühren noch außen vor. Gold enttäuschte ebenfalls, denn der Preis in Euro entwickelte sich negativ: Von 100 Euro blieben am Jahresende nur 84 Euro übrig.

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Das Sturmtief „Friederike“, das am 18. Januar über Deutschland hinwegfegte, ist der zweitkostspieligste Wintersturm der letzten Jahrzehnte. Der deutsche Versicherer-Gesamtverband GDV geht in einer Hochrechnung von einem Schadensvolumen von einer Milliarde Euro aus. Nur „Kyrill“ schlug 2007 noch härter zu; damals mussten die Versicherer etwa doppelt so viel ausschütten wie infolge von „Friederike“.


Von deren Schäden entfällt rund ein Zehntel auf Kraftfahrzeuge, den Löwenanteil machen mit 900 Millionen Euro Sachschäden an Gebäuden aus. Diese Zahlen spiegeln allerdings nur die versicherten Schäden wider, das tatsächliche Schadensausmaß ist wesentlich größer. Denn zum einen verfügen bei Weitem nicht alle Immobilienbesitzer über eine Gebäudeversicherung. Und zum anderen werden Kfz-Sturmschäden nur im Rahmen einer Kasko- oder (eingeschränkt) Teilkaskopolice erstattet.


Nach „Sebastian“, „Xavier“, „Herwart“ und „Burglind“ war „Friederike“ bereits der fünfte nennenswerte Sturm in dieser Saison. Laut Meteorologen gab es früher zwar auch viele Stürme, deren Wucht war aber geringer. Im Zuge des Klimawandels wird erwartet, dass Extremwetterereignisse zunehmen.

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