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Blog

Wo das Vermögen der Deutschen steckt

02. Juli 2019

Laut Bundesbank besitzen die deutschen Privathaushalte – Stand: drittes Quartal 2018 – Immobilien im Wert von rund acht Billionen Euro. Damit übersteigt das „Betongold“ den Wert des privaten Geldvermögens, das sich auf circa 6,25 Billionen Euro beläuft.

Davon entfallen lediglich 1,33 Billionen auf Anteilsrechte und Anteile an Investmentfonds, auf Aktien sogar nur 441 Milliarden. Ansprüche gegen Versicherungen machen 2,26 Billionen Euro aus. Mit 2,47 Billionen wird ein riesiger Batzen praktisch unverzinst aufbewahrt, als Einlagen oder in bar. Damit verzichten die Deutschen, gerade im Vergleich mit anderen Nationen, Jahr für Jahr auf viele Milliarden an möglichen Renditen, die ebenfalls ohne nennenswertes Risiko zu haben wären.

Dessen ungeachtet geht es den Deutschen in der Gesamtheit, das zeigen die Bundesbank-Zahlen, finanziell sehr gut. 2018 haben sie rund 207 Milliarden Euro gespart, immerhin 42 Milliarden mehr als noch 2008. Die Sparquote der privaten Haushalte liegt bei über 10 Prozent.

Darf man den Fahrzeugschein im Auto lassen?

30. Juni 2019

Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht.

Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche
Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird.

Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.