Wann ist ein Krankenrücktransport „medizinisch notwendig“?

09. April 2017

In zahlreichen Reisekrankenversicherungen findet sich die Formulierung, dass ein Krankenrücktransport nur dann vom Versicherer bezahlt wird, wenn er ärztlich verordnet wurde. Unter Berufung auf diese Klausel verweigerte auch ein Krankenversicherer 2013 die Erstattung der Kosten für einen Charterflug, den eine Hochschwangere nach Komplikationen in Frankreich in Anspruch genommen hatte. Ihr war wegen Verständigungsproblemen die Rückreise „empfohlen“ (nicht verordnet) worden.