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Blog

Anleger auf Immobilienjagd

18. Juli 2019

Offene Immobilienfonds konnten im ersten Quartal dieses Jahres circa drei Milliarden Euro an Anlegergeldern einsammeln. Damit ließen sie Aktienfonds weit hinter sich, die auf rund 1,4 Milliarden Euro kamen. Ein Minus von satten fünf Milliarden Euro gab es sogar bei Renten- und Geldmarktfonds, wie der Fondsverband BVI mitteilte.

Das viele Geld in „Betongold“ umzusetzen, fällt den Immobilienfondsmanagern angesichts der hohen Kaufpreise allerdings zunehmend schwerer. Immerhin flossen ihnen in den letzten Jahren bereits jeweils fünf bis sechs Milliarden Euro an frischen Geldern zu, die angelegt sein wollten. Die Ratingagentur Scope hat kürzlich in einer Studie festgestellt, dass die Risiken der Immobilienfonds tendenziell gestiegen, die Renditen hingegen gesunken sind. Scope-Analystin Sonja Knorr betont jedoch: „Trotz aller Risiken bleibt der offene Immobilienfonds ein sicherheitsorientiertes Anlageprodukt.“ Auch die Anbieter selbst blicken in der Mehrheit optimistisch in die Zukunft. Zuletzt lagen die Renditen der Fonds laut Scope durchschnittlich bei etwa 3 Prozent p. a.

Kaffee zwischendurch ist eine „höchstpersönliche Verrichtung“

16. Juli 2019

Wer sich bei der Arbeit zwischen zwei Terminen schnell mal einen Kaffee beim Bäcker holt, ist auf dem Weg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Denn wenn ein Weg nicht betrieblich erforderlich ist, sondern der privaten Verpflegung dient, gehört er in den Bereich der „höchstpersönlichen Verrichtungen“.

Das entschied nun das Landessozialgericht Thüringen im Fall einer Pflegedienst-Mitarbeiterin, die beim Coffee-to-go-Holen zwischen zwei Terminen gestürzt war und sich Blessuren am Knie zugezogen hatte. Ihren Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hatte die Berufsgenossenschaft abgelehnt, da es sich nicht um einen Arbeitsweg gehandelt habe. Die Richter
stimmten dem zu, denn das Kaffeeholen sei eine eigenwirtschaftliche Aktion ohne sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.

Für derartige oder auch schlimmere Missgeschicke, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, gibt es private Unfallpolicen. Je nach Ausgestaltung kosten sie nur wenige Euro im Monat.